
Leistungsverzeichnis,
Tätigkeitsbereich und rechtliche Unterschiede:
SPORTWISSENSCHAFTLICHE BERATER - TRAINER
Bezeichnet sich jemand als Trainer, dann sagt das nichts über seine Ausbildung und Befähigung aus, weil er nichts nachweisen muss.
Bezeichnet sich jemand als sportwissenschaftlicher Berater, dann muss er bei der Gewerbebehörde seine Befähigung dazu nachgewiesen haben, um eine Gewerbeberechtigung erteilt bekommen zu haben.
Übliche Voraussetzungen für den Erwerb der Gewerbeberechtigung „sportwissenschaftlicher Berater“ ist ein
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Sportwissenschaftliches oder adäquates Studium (Prävention, Reha ...)
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bzw. eine „Diplomtrainerausbildung“ an einer Bundessportakademie
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bzw. eine individuelle Befähigung. Das heißt, man muss eine Ausbildung vorweisen, die von einem Gutachter überprüft wird. Zusätzlich sind immerhin 1350 Unterrichtseinheiten in verschiedenen Fachbereichen nötig. Weiters können noch ein Fachgespräch bzw. eine Arbeitsprobe folgen.
Hier liegt auch der feine Unterschied!
Jemand der keine sportwissenschaftliche Berechtigung hat, kann und darf wegen fehlender Kompetenzen weniger bzw. nicht dasselbe anbieten wie der sportwissenschaftliche Berater. Schließlich greift man wesentlich in körperliche Vorgänge der Person ein.
Hier geht es um die Gesundheit und so stellen die Ausbildung, die Befähigung und Kompetenzen des sportwissenschaftlichen Beraters die bestmögliche Betreuungsqualität sicher.
Was darf ein Trainer ohne die Berechtigung „sportwissenschaftlicher Berater“:
Trainer können das freie Gewerbe (das sind Gewerbe, für die man keine Befähigung und Ausbildung braucht) unter dem Gewerbewortlaut: „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen“ ausüben.
Für die Anmeldung im freien Gewerbe muss keine besondere Ausbildung oder Qualifikation nachgewiesen werden.
Folgende Tätigkeiten sind vom freien Gewerbe des Fitnesstrainers umfasst:
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Kunden bei der Auswahl und Erstellung von Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen und Fitness beraten, Trainingsgeräte und deren richtige Benutzung erklären.
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Planung und Abwicklung von Kursen im Bereich Fitness, Aerobic und Gymnastik.
Im Bereich dieses freien Gewerbes ist lediglich die Erstellung von allgemein gehaltenen Sport- und Fitnesskonzepten zulässig!
In den Vorbehaltsbereich von reglementierten Gewerben (sportwissenschaftliche Beratung oder Ernährungsberatung) darf nicht eingegriffen werden. Die Erstellung von Konzepten für spezielle Sportarten erfordert eine entsprechende fachliche Qualifikation und ist bereits dem Gewerbe der sportwissenschaftlichen Beratung vorbehalten.
Sportwissenschaftliche Berater dürfen Folgendes:
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Beratung, Coaching, Counceling und Betreuung von Personen und Organisationen
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Konzeption, Überwachung und Betreuung von Trainingsprogrammen im Leistungs- Gesundheits- und Rehabilitationssport
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Individuelle Trainingseinheiten im Einzelcoaching
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Training für Rehabilitationssportgruppen
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Bewegungs- und Sportprogramme für spezifische Gruppen (z.B. Kinder, Senioren, Übergewichtige und Adipöse, Menschen mit Behinderung, COPD, Alkohol -und Drogenkranke usw.)
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Messung des aktuellen Leistungsniveaus, konditioneller und koordinativer Grundlagen und von Bewegungstechniken an gesunden Personen mittels geeigneter Testverfahren, Auswertung und Interpretation der erhobenen Parameter
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Erfassung und Interpretation von Kraft- und Schnelligkeitsparametern
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Untersuchungen zur Beweglichkeit und Dehnfähigkeit (Muskelfunktionstests)
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Ausdauerleistungsdiagnostik (Ergometrie bis zur Ausbelastung, Spirometrie, Laktatdiagnostik, Stufentest usw.)
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Erhebung von Parametern zur Abschätzung koordinativer Fähigkeiten (Koordinationstests)
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Erfassung allgemeiner und sportartspezifischer Gleichgewichtsfähigkeiten
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Auswertung und Interpretation von Daten zu leistungsdiagnostischen Zwecken und zur Trainingsgestaltung
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Technikanalysen (Videoanalyse, Kinemetrie, Dynamometrie, Elektromyographie)
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Erstellen von Trainingsempfehlungen und Trainingsplänen
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Steuerung von Trainingsintensität und -umfang anhand von geeigneten Parametern (Herzfrequenz, Laktat, Kraftbeanspruchung usw.)
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Führen, Auswertung und Interpretation von Trainingsaufzeichnungen, Erhebung und Dokumentation von trainingsbedingten Adaptionen
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Trainingsbetreuung
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Wettkampfbetreuung
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Lehren und Kontrollieren spezieller konditioneller Übungen (z.B. Handhabung von Fitnessgeräten, Übungen mit Pezzi-Bällen, Dehnungsübungen)
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Lehren und Durchführen einfacher Bewegungstechniken in Gruppen (z.B. Lauftreffs, Laufschulung, Nordic Walking)
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Praktische Durchführung von Übungseinheiten zum Ziele der Leistungssteigerung, der Gesundheitserhaltung und der Rehabilitation
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Trainingseinheiten für Sport- und Freizeitgruppen
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Sport- und Bewegungsangebote in Betrieben
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